Sonneblume wachst

Kapitalanlagen

Der Stiftungsrat als oberstes Organ trägt die Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens. Er legt die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlagen fest und genehmigt die langfristige Anlagestrategie und das Anlagereglement. 

Eine Erweiterung der Anlagemöglichkeit ist im Sinne von Gesetz, Verordnung und aufgrund des Anlagereglements der PK SAV zulässig. Die allfällige Erweiterung der Anlagemöglichkeit wird im Anhang der Jahresrechnung schlüssig dargelegt. 

Die strategische Vermögensstruktur der PK SAV wird fortlaufend überprüft und wenn nötig angepasst. Dabei wird auf eine mittel- bis langfristige Übereinstimmung zwischen der Anlage des Vermögens und den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung geachtet.